Umsatzsteuersatz auf Holz ab 1.1.2016

05. Januar 2016

Die Umsatzsteuersätze beim Verkauf von Holz sind ab 1.1.2016 folgende:

13 % auf: Brennholz, in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst (Position 4401 der Kombinierten Nomenklatur).

20 % auf den Rest: zB Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet, ausgenommen tropische Hölzer; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt

Umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirte stellen anstatt bisher 12 % nun ab 1.1.2016 13 % Umsatzsteuer in Rechnung.