Finanzamtzahlungen verpflichtend per Electronic Banking ab 1.1.2016
Überweisungen an das Finanzamt haben ab dem 1.1.2016 verpflichtend per Electronic Banking zu erfolgen, wenn dies dem Abgabenpflichtigen zumutbar ist. Eine solche Zumutbarkeit ist nur gegeben, wenn der Abgabenpflichtige auch andere Zahlungen im Wege des Electronic Banking vornimmt.
Im Interesse einer Vereinfachung des Zahlungsverkehrs und der Gebarung im Zusammenhang mit der Entrichtung von Abgaben soll verstärkt die Möglichkeit der elektronischen Überweisung genutzt werden. Die bereits mehrjährige Erfahrung mit Electronic Banking und mit der elektronischen Kommunikation zwischen dem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde über FinanzOnline zeigt, dass die geringste Fehlerhaftigkeit bei Überweisungen und damit der größte Nutzen sowohl für den Abgabepflichtigen als auch für die Abgabenbehörde dann eintritt, wenn der Abgabepflichtige die Überweisung in einer vorstrukturierten Weise vornimmt.
In diesem Sinn ist vorgesehen, die von mehreren Kreditinstituten in ihrem Electronic-Banking-System bereits angebotene „Finanzamtszahlung“ und das bereits seit 2008 direkt aus FinanzOnline aufrufbare „eps“-Verfahren („E-Payment Standard“) verpflichtend festzulegen. Diese letztgenannte Variante bietet dem Abgabepflichtigen und seinem Vertreter auch den Vorteil, dass die in FinanzOnline gemeldeten Selbstbemessungsabgaben, aber auch die Vorauszahlungen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie alle anderen auf dem Abgabenkonto gebuchten Abgabenschuldigkeiten ohne Medienbruch in einem durchgängigen Workflow zur elektronischen Zahlung mittels Online-Banking zur Verfügung gestellt werden und somit Übertragungsfehler ausgeschlossen sind.
In FinanzOnline kann sofort in die Zahlungsfunktion gewechselt werden. Mittels Auswahl der kontoführenden Bank des FinanzOnline-Teilnehmers wird durch Nutzung der Schnittstelle „eps“ eine direkte Verbindung mit dessen Electronic-Banking-System hergestellt. Nach dem Einstieg in das Electronic-Banking-System erscheint die bereits vorausgefüllte Überweisungsmaske. Die Bestätigung bzw. Freigabe des Zahlungsauftrages entspricht der gewohnten Freigabe im Electronic-Banking-System.
So die Wunschvorstellung des Steuergesetzgebers ...
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