Auftraggeberhaftung bei Ein-Personen-Unternehmen - Eintragung HFU-Liste

31. März 2015

Mit 1.1.2015 sind die Bestimmungen des ASVG (§§ 67a bis 67e) über die Auftraggeberhaftung (AGH) auch für Ein-Personen-Unternehmen in Kraft getreten. An der Umsetzung dieser neuen Bestimmungen hat auch die SVA mitzuwirken, wobei im Wesentlichen folgende Aufgaben zu erfüllen sind:

  • Prüfung und Freigabe von Anträgen auf Aufnahme in die HFU-Gesamtliste (inkl. Prüfung der GSVG-Versicherung, von Beitragsrückständen, Zahlungsvereinbarungen).
  • Laufende Wartung und Servicierung der Versicherten hinsichtlich der Streichung, des Verbleibs oder der Wiederaufnahme in die HFU-Gesamtliste.
  • Alle damit verbundenen Bearbeitungsschritte im Zusammenhang mit an die SVA überwiesenen Haftungsbeträgen einschließlich Bearbeitung von Rückzahlungsanträgen.
  • Das „Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung EPU“ ist im Bereich der SVA-Landesstelle Tirol angesiedelt:

Kontaktdaten:

Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung EPU

Klara-Pölt-Weg 1

A-6020 Innsbruck

Tel.: 050808 3063

Fax: 050808 9829

email: DLZ.AGH.EPU@svagw.at

Weiterführende Informationen zur Novelle der Auftraggeberhaftung erhalten Sie auch unter: