Auftraggeberhaftung bei Ein-Personen-Unternehmen - Eintragung HFU-Liste
31. März 2015
Mit 1.1.2015 sind die Bestimmungen des ASVG (§§ 67a bis 67e) über die Auftraggeberhaftung (AGH) auch für Ein-Personen-Unternehmen in Kraft getreten. An der Umsetzung dieser neuen Bestimmungen hat auch die SVA mitzuwirken, wobei im Wesentlichen folgende Aufgaben zu erfüllen sind:
- Prüfung und Freigabe von Anträgen auf Aufnahme in die HFU-Gesamtliste (inkl. Prüfung der GSVG-Versicherung, von Beitragsrückständen, Zahlungsvereinbarungen).
- Laufende Wartung und Servicierung der Versicherten hinsichtlich der Streichung, des Verbleibs oder der Wiederaufnahme in die HFU-Gesamtliste.
- Alle damit verbundenen Bearbeitungsschritte im Zusammenhang mit an die SVA überwiesenen Haftungsbeträgen einschließlich Bearbeitung von Rückzahlungsanträgen.
- Das „Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung EPU“ ist im Bereich der SVA-Landesstelle Tirol angesiedelt:
Kontaktdaten:
Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung EPU
Klara-Pölt-Weg 1
A-6020 Innsbruck
Tel.: 050808 3063
Fax: 050808 9829
email: DLZ.AGH.EPU@svagw.at
Weiterführende Informationen zur Novelle der Auftraggeberhaftung erhalten Sie auch unter: