Tipps für Mitarbeiter bei einer Kontrolle durch die Finanzpolizei

10. Februar 2015
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wer im Falle einer Kontrolle durch die Finanzpolizei als Vertreter bevollmächtigt wurde.
  • Verlangen Sie die Dienstausweise der einschreitenden Organe.
  • Die Beamten sind verpflichtet, bei Ihrem Eintreffen den Arbeitgeber sowie den Betriebsrat zu verständigen. Geschieht das nicht, verständigen Sie selbst Ihren Arbeitgeber oder dessen Bevollmächtigten.
  • Verlangen Sie, dass entweder der Dienstgeber oder dessen Bevollmächtigter bei der Identitätsfeststellung dabei ist. Sollte keiner der beiden anwesend sein, achten Sie darauf, dass bei der Amtshandlung ein Zeuge dabei ist.
  • Die Beamten sind nicht verpflichtet, das Eintreffen des Arbeitgebers (des Bevollmächtigten) abzuwarten.
  • Sie haben Ihre Identität bekannt zu geben (Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift) und sich auszuweisen sowie auf Verlangen Einsicht in Ihre Arbeitspapiere zu gewähren. Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflicht kann mit Verwaltungsstrafen von zumindest EUR 2.500,00 geahndet werden. Weitere persönliche Informationen dürfen nicht erhoben werden.
  • Geben Sie darüber hinaus keine Auskünfte, sondern sagen Sie den Beamten, dass Sie sämtliche Fragen gerne schriftlich beantworten werden. Berufen Sie Sich darauf, an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu wollen. Eine unnötige Verzögerung des Betriebsablaufes ist seitens der Beamten zu vermeiden.
  • Sagen Sie keinesfalls, dass Sie die Fragen nicht beantworten werden, das gilt als Auskunftsverweigerung.

Diese Zusammenfassung dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit!