Mehr Flexibilität bei der Option zur Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne bei internationalen Schachtelbeteiligungen
Bekanntermaßen sind die Veräußerungsgewinne bei sogenannten internationalen Schachtelbeteiligungen steuerfrei, wodurch im Umkehrschluss ein etwaiger Veräußerungsverlust ebenso wenig steuerlich berücksichtigt werden kann. Sofern jedoch bei Anschaffung der internationalen Schachtelbeteiligung damit zu rechnen ist, dass die Beteiligung mit Verlust veräußert werden könnte, kann es ratsam sein, zur Steuerwirksamkeit der Wertänderung der Beteiligung zu optieren. Bisher war die Option zwar formlos möglich, in zeitlicher Hinsicht musste sie jedoch spätestens bei Abgabe der erstmaligen Körperschaftsteuererklärung für das Jahr der Anschaffung der Beteiligung erfolgen. In Zukunft besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ab Abgabe der Steuererklärung für das Jahr der Anschaffung der internationalen Schachtelbeteiligung eine unterlassene Option zur Steuerwirksamkeit der Beteiligung nachzuholen bzw. eine (irrtümlich) abgegebene Option zu widerrufen. Die Option zur Steuerwirksamkeit muss in der Körperschaftsteuererklärung sowie in der Beilage K 10 ausgeübt werden.