Einschränkung des Parteienverkehrs - Information in eigener Sache

15. März 2020

Geschätzte Klientinnen und Klienten!

Aufgrund der Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus und zum gegenseitigen Schutz vor Ansteckungen sind wir gezwungen, den Parteienverkehr in unserer Kanzlei bis 23. März 2020 einzuschränken.

Die Möglichkeit zur Abgabe und Abholung von Belegen und Unterlagen besteht noch am Montag, 16.03.2020 von 08:00 bis 12:00 Uhr. Danach ist unsere Kanzlei für Parteienverkehr geschlossen.

Für die Abgabe und Abholung von Belegen und Unterlagen stehen wir dann wieder am Donnerstag, 19.03.2020 von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Wir ersuchen Sie, den Parteienverkehr über unser neues Gebäude (Eingang Tiefgarage) und das dortige Sekretariat im Erdgeschoß abzuwickeln.

Die telefonische Erreichbarkeit und Kontakt per e-mail sind weiterhin in vollem Umfang gewährleistet. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es aufgrund der Situation zu Wartezeiten kommen kann.

Wir halten Sie über die weitere Entwicklung am laufenden und verweisen zudem auf unser Online-Angebot unter https://www.stb-fuchshuber.at/news

Vielen Dank für Ihr Verständnis!