Coronavirus - Aktuelle Informationen

31. März 2020

Kurzarbeitsanträge beim AMS

Wir sind derzeit damit befasst, in Abstimmung mit Ihnen eine Vielzahl von Kurzarbeitsanträgen beim AMS einzureichen. Aufgrund dieser Anträge erhalten Sie automatisierte Antwort-mails des AMS. In diesen mails wird zur Einreichung eines aktuellen Formulars aufgefordert.

Diese mails sind derzeit zu ignorieren! Derzeit sind KEINE aktualisierten Formulare einzureichen. Die Formulare werden beinahe täglich angepasst. Da der Zeitlauf von der ersten Befüllung des Formulars, über die Einholung von Unterschriften, bis zur Einreichung, mit dem Tempo des Formular-Wahnsinns des AMS nicht Schritt halten kann, sind zwangsläufig alte Formulare einzureichen.

Die inoffizielle Auskunft ist, dass auch Anträge auf alten Formularen anerkannt werden. Wir empfehlen Ihnen, daher zunächst abzuwarten und auf eine Bearbeitung der eingereichten Formulare zu warten!

Lohn- und Gehaltsabrechnung März 2020

Betreffend die März-Abrechnungen verweisen wir auf folgenden Artikel:

https://www.stb-fuchshuber.at/news/2020-03-24/dienstgeber-info-betreffend-maerz-abrechnung

Zeitaufzeichnungen betreffend Kurzarbeit

Um Kurzarbeit abrechnen zu können, müssen Zeitaufzeichnungen je Dienstnehmer - auch über Kurzarbeit - geführt werden. Wir ersuchen daher um Zeitaufzeichnungen, in denen neben den üblichen Eintragungen (Urlaub, Krank, etc) auch ersichtlich ist, wann Kurzarbeit "geleistet" wurde und die genauen Stundenausmaße ersichtlich zu machen.

Bei der Verwendung eines Zeiterfassungssystems raten wir dazu, den Systemhersteller zu kontaktieren. Die meisten Systemanbieter bieten dafür eigene Module an oder unterstützen die Anlage einer neuen Zeitart "Kurzarbeit", wobei auch die notwendigen Absummierungen der Ausfallsstunden für Zwecke der Lohnverrechnung unmittelbar programmiert werden können.

Die Kurzarbeits-Stundenlisten müssen auch beim AMS eingereicht werden, andernfalls eine Abrechnung und Auszahlung der Kurzarbeitsvergütung seitens des AMS nicht erfolgen kann.

Zeitguthaben- und Urlaubskonsumation bei Kurzarbeit

Wir möchten noch einmal darüber informieren, dass Zeitguthaben- und Urlaubskonsumation zu Beginn der Kurzarbeit NICHT zwingend vorgesehen ist. Gerne klären wir den individuellen Sachverhalt im Rahmen der Antragstellung.