Dienstgeber-Info betreffend März-Abrechnung

24. März 2020

Viele Unternehmen planen derzeit den Weg in die Kurzarbeit anzutreten. Die neue Corona-Kurzarbeit wird vor allem von Politikern und Medien als Allheilmittel dargestellt. Aber aufgrund der komplizierten, aufwändigen und teils unstimmigen  Rahmenbedingungen des Corona-Kurzarbeitsmodells dürfte die Umsetzung in der Praxis administrativ schwierig werden. Aktuell sind daher die Personalverrechnungsabteilungen stark gefordert.

Noch dazu steht gerade die März-Abrechnung vor der Türe. Die Hersteller von Lohnverrechnungssoftware arbeiten derzeit mit Hochdruck an den für Kurzarbeitsabrechnungen dringend benötigten Programmierungen, was aber naturgemäß nicht von heute auf morgen geht.

Daher sollten die Mitarbeiter informiert werden, dass die März-Abrechnung entweder verspätet erfolgt oder noch ohne Berücksichtigung der Kurzarbeit durchgeführt wird, dass im April aber eine Aufrollung erfolgen und es zu einem nachträglichen Abzug kommen wird. Damit werden Missverständnisse und ein womöglich gutgläubiger Verbrauch von Gehalts-/Lohnbezügen vermieden.

Nachstehend finden Sie Muster für die Info an die Dienstnehmer über die März-Abrechnung.