Registrierkassenüberprüfungen durch die Finanz
Der Außendienst der Finanzverwaltung (vor allem Betriebsprüfer und Organe der Finanzpolizei) führen bei Unternehmen angekündigte und auch bereits unangekündigte Nachschauen hinsichtlich der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht durch. Der steuerliche Vertreter wird durch die Finanzverwaltung davon nicht in Kenntnis gesetzt. Wir ersuchen Sie daher, uns über etwaige angekündigte und unangekündigte Kontrollen zu informieren. Gerne besprechen wir im Vorfeld von angekündigten Kontrollen oder unabhängig davon präventiv mit Ihnen den Ablauf einer derartigen Kontrolle. Auch im Falle einer unangekündigten Kontrolle ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns. Als Vorbereitung für ins Haus stehende Kontrollen sollten Sie sich mit den dafür von den Organen der Finanzverwaltung verwendeten Formularen vertraut machen. Sollten Sie nicht automatisch eine Kopie der bei einer Kontrolle ausgefüllten Formulare erhalten, fordern Sie diese bitte ein. Folgende Formulare werden bei der Nachschau verwendet: