Energiekostenzuschuss Q4/2022 - Voranmeldung bis 14.04.2023

01. April 2023

Um den starken Anstieg der Energiekosten für Unternehmen abzufedern, wurde 2022 der Energiekostenzuschuss geschaffen. Für das 4. Quartal 2022 wurde der EKZ 1 nunmehr verlängert. Die verpflichtende Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 4. Quartal 2022 (EKZ 1 Q4/2022) ist noch diese Woche bis Freitag 14.04.2023 möglich.

Unternehmen, die von Energiemehrkosten betroffen sind und die Antragsvoraussetzungen erfüllen, sollten sich für den EKZ 1 Q4/2022 voranmelden, auch wenn Details der Berechnung noch unklar sind. Zu beachten ist, dass - wie schon bei der Voranmeldung zum EKZ 1 im November 2022 - die Voranmeldung verpflichtend ist. Der eigentliche Antrag auf EKZ 1 Q4/2022 kann nur nach einer Voranmeldung durchgeführt werden und die Antragsfenster werden nach Einlangen der Voranmeldungen vergeben.

Die Voranmeldung erfolgt wieder über den aws Fördermanager und ist bis Freitag 14.04.2023 möglich. Für die Voranmeldung sind nur wenige Angaben zum Unternehmen notwendig. Vielfach werden diese Informationen bereits aus dem vorangegangenem EKZ-Antrag vorliegen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass Ihr Unternehmen für den EKZ 1 Q4/2022 nicht antragsberechtigt ist, können Sie die Voranmeldung verfallen lassen. Unsere Empfehlung ist daher in Zweifelsfällen stets eine Voranmeldung durchzuführen und die Veröffentlichung der angepassten Förderungsrichtlinie abzuwarten.

Zu Fragen der Voranmeldung hat die aws vor einigen Tagen einen neuen Fragenkatalog für den EKZ 1 Q4/2022 online gestellt.

Fragenkatalog FAQ EKZ 1 Q4/2022

AWS Fördermanager

Zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen Steuersachbearbeiter auf.