Energiekostenzuschuss - Voranmeldung startet ab Montag 7. November 2022

06. November 2022

Die Genehmigung und Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum Energiekostenzuschuss durch die EU soll in den nächsten Tagen vorliegen. Obwohl es die Förderrichtlinie bis zum 6. November 2022 noch nicht gibt, beginnt die verpflichtende Voranmeldung ab 7. November 2022.

Voranmeldung ab Montag, 7. November 2022

Wenn Sie einen Engergiekostenzuschuss für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 beantragen möchten, müssen Sie über die website des AWS im Zeitraum von 7. bis 21. November 2022 zwingend eine Voranmeldung durchführen.

Antragstellung ab 22. November 2022

Auf Basis des Zeitpunktes der Voranmeldung erhalten Sie einen bestimmten Zeitraum für die Durchführung der eigentlichen Antragstellung zugeteilt. Innerhalb des mitgeteilten Zeitfensters hat zwingend die formale Antragstellung für den Energiekostenzuschuss zu erfolgen, ansonsten verfällt der Förderanspruch. Die ersten Zeiträume für die Durchführung der Antragstellung sollen ab 22. November 2022 vergeben werden und voraussichtlich nur eine Woche dauern.

First-come-first-served-Prinzip

Das gesetzlich fixierte Förderbudget iHv EUR 1,3 Mrd soll nicht mehr erhöht werden und wird nach den bisherigen Informationen nach dem "First-come-first-served-Prinzip" vergeben. Es wird ein entsprechender "Förderwettlauf" erwartet - grundsätzlich bereits für die Voranmeldung, da diese für den Termin der eigentlichen Antragstellung maßgeblich sein soll. Es ist daher davon auszugehen, dass die Server des AWS sehr stark ausgelastet sein werden.

Nachdem die Förderrichtlinien derzeit noch nicht vorliegen, bestehen zahlreiche Zweifelsfragen, welche erst später geklärt werden können. Es ist daher empfohlen, vorsorglich eine Voranmeldung durchzuführen:

  • Dafür notwendig sind die allgemeinen Unternehmensdaten. Nach den aktuellen AWS-Informationen sollen folgende Informationen für die Voranmeldung notwendig sein:
    • Allgemeine Unternehmensdaten
    • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person
    • e-mail-Adresse der Kontaktperson im Unternehmen
    • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat
    • Angabe, ob ein energieintensives Unternehmen vorliegt
  • "Gruppenanmeldungen" für Konzerne wird es nicht geben. Für jedes Unternehmen sollte vorsorglich eine Voranmeldung durchgeführt werden.
  • Die Anmeldung läuft voraussichtlich über den AWS-Fördermanager. Halten Sie bitte Ihre Zugangsdaten bereit.
  • Derzeit ist noch unklar, ob die Voranmeldung für Unternehmen auch durch Steuerberater durchgeführt werden können. Wir empfehlen daher, die Voranmeldung für Ihr(e) Unternehmen selbst durchzuführen. Gerne stehen wir für Auskünfte zur Verfügung.
  • Sobald die Voranmeldung durchgeführt wurde, ersuchen wir um Information an uns, damit die notwendigen "Bestätigungen" bzw "Feststellungen" im tatsächlichen Förderzeitraum durchgeführt werden können bzw bis dahin vorbereitet werden können.

Weitere aktuelle Informationen zum Energiekostenzuschuss finden Sie unter:

AWS Energiekostenzuschuss

Für Fragen und Unterstützung steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Steuersachbearbeiter.