Beschäftigungsbonus nur mehr bis 31. Jänner 2018 zu beantragen
10. Januar 2018
Das AWS informiert, dass der Beschäftigungsbonus aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung nur mehr bis 31. Jänner 2018 beim AWS beantragt werden kann. Der Beschäftigungsbonus kann jedoch auch für Dienstverhältnisse, welche erst in der Zukunft beginnen (zB Anmeldung Dienstnehmer per 1.4.2018) und jetzt schon bekannt sind, noch bis 31. Jänner 2018 beantragt werden.