Registrierkassenpflicht - Vorgangsweise bei Kontrollen der Finanzverwaltung

27. April 2017

Seit April werden Nachschauen bei Unternehmen im Hinblick auf die Registrierkassenpflicht durchgeführt. Es handelt sich laut BMF in erster Linie um formelle Kontrollen, bei denen in der Regel lediglich ein Finanzbeamter die Nachschau vornimmt (solistische Nachschau). Es wird eruiert, ob die Registrierkassenpflicht inklusive Manipulationsschutz erfüllt wird, ob bei fehlendem Manipulationsschutz beim Kassenhersteller bis spätestens 15. März ein entsprechender Auftrag zur Beschaffung erteilt wurde und ob die Kassa sowie die Sicherheitskarte ordnungsgemäß registriert sind. Weiters wird kontrolliert, ob der Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht nachgekommen wird. Zudem wird auf Basis des 0-Belegs mit Hilfe der Prüf-App die Verkettung geprüft bzw. kontrolliert, ob die Kasse gesetzeskonform in Betrieb genommen wurde.

Materielle Prüfungshandlungen bei Außenprüfungen nach § 147 BAO werden in Form von Umsatzsteuersonderprüfungen ab dem 3. Quartal 2017 durchgeführt werden und Registrierkassenprüfungen im Rahmen von Betriebsprüfungen im Jahre 2018 erfolgen.