Coronavirus - Kurzarbeit neu - Aktualisierte Informationen

18. März 2020

In einer neuen Aussendung wurde bekanntgegeben, dass das AMS die Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat der Kurzarbeit übernimmt. Das Kurzarbeitsmodell wird dadurch deutlich attraktiver. In den Pauschalsätzen sind auch Sonderzahlungen enthalten.

Zudem empfiehlt das AMS den in der Einzelvereinbarung und in den Anträgen das Maximum der Ausfallsstunden einzutragen.

Kurzarbeit kann auch rückwirkend beantragt werden. Dies soll auch den unmittelbaren Zeitdruck wegnehmen.

Untenstehend finden Sie die aktuelle Fassung der FAQ Corona-Kurzarbeit sowie die aktuellen Rechenbeispiele zum Download.

Formulare und Anträge des AMS werden im laufe des heutigen Tages veröffentlicht.