Handlungsbedarf wegen WiEReG

21. Mai 2018

Es besteht Handlungsbedarf für Unternehmen (sofern nicht bereits erledigt) im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG). Bis zum 1. Juni 2018 muss nämlich die erstmalige Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer für bestehende Rechtsträger erfolgen. Die Meldung erfolgt durch das Unternehmen selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) und kann ab 2. Mai 2018 auch von berufsmäßigen Parteienvertretern (z.B. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) durchgeführt werden. Bei Nicht- oder Falschmeldung drohen hohe Geldstrafen. Wegen technischer Probleme im Bundesrechenzentrum und Überlastung des Systems waren Meldungen unsererseits noch nicht möglich. Die Frist für die Verhängung von Zwangsstrafen wurde daher bis 16. August 2018 verlängert. Wir werden uns zum gegebenen Zeitpunkt um die fristgerechte Einmeldung Ihrer Daten kümmern. Weitere Infos finden sich auch unter www.bmf.gv.at/wiereg.