Finanzamt kontrolliert Registrierkassenanmeldung

21. März 2018

Seit kurzer Zeit kontrolliert das Finanzamt anhand von Listen, ob eine Registrierkasse angemeldet wurde. Wenn in FinanzOnline keine Registrierkasse registriert ist, kontrolliert das Finanzamt, weshalb keine Registrierkasse angemeldet wurde. Die Kontrollen erfolgen schriftlich mit dem Ersuchen um Stellungnahme, weshalb keine Registrierkasse angemeldet wurde oder durch Nachschau im Betrieb (Betriebsprüfer, Finanzpolizei).

Wir ersuchen Sie, uns über etwaige Kontrollen oder Aufforderungen zur Stellungnahme in Kenntnis zu setzen. Weiters ersuchen wir Sie, den gesetzlichen Verpflichtungen zur Anmeldung von Registrierkassen nachzukommen, falls Sie dies noch nicht erledigt haben. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Sollte trotz gesetzlicher Verpflichtung keine Registrierkasse angemeldet sein oder überhaupt keine Registrierkasse in Verwendung sein, drohen empfindliche Finanzstrafen. Der Strafrahmen beginnt bei EUR 500.