Aus für Bankgeheimnis - Zentrales Kontenregister startet

05. Oktober 2016

Das Bankgeheimnis ist ab 5.10.2016 endgültig Geschichte, ab nun soll ein zentrales Kontoregister Steuerbetrügern das Leben erschweren. Zugriff auf das Register haben nur Steuer- und Strafbehörden, diese wiederum sehen nur die Zugriffsberechtigten, aber nicht die Kontobewegungen. Letztere können nur über richterlichen Beschluss geprüft werden.

Der Finanzminister erhofft sich durch mehr Steuerehrlichkeit Mehreinnahmen von 700 Mio. Euro im Jahr.

Das Kontoregister wird von den Banken laufend gespeist, für den Registerbetrieb ist das Bundesrechenzentrum zuständig. Gelistet sind alle Konten und Depots, die in Österreich geführt werden, vom Girokonto über Bausparkonten bis zum klassischen Sparbuch - das sind in Summe rund 33 Millionen Konten.

Jede Einsichtnahme wird elektronisch protokolliert, die Protokolle werden nach zehn Jahren gelöscht. Die Bürger werden über eine Einschau verständigt - entweder über FinanzOnline oder, wenn das nicht genutzt wird, über den Steuerberater. Das Benachrichtigungssystem ist seit heute aktiv.