Ausgleichstaxe 2016

26. April 2016

Wird die Beschäftigungspflicht für begünstigte Behinderte nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Dienstnehmer eine Ausgleichstaxe fällig.

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2016:

Anzahl der Arbeitnehmer

Monatliche Ausgleichstaxe 2016

Monatliche Ausgleichstaxe 2015

0–24 Arbeitnehmer

keine

keine

25–99 Arbeitnehmer

EUR

251,00

EUR

248,00

100–399 Arbeitnehmer

EUR

352,00

EUR

348,00

400 und mehr Arbeitnehmer

EUR

374,00

EUR

370,00

Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.