Ministerratsvortrag zur Steuerreform 2015/2016 + Entlastungsrechner

17. März 2015

Die am 17. März 2015 vom Ministerrat veröffentlichte Punktation über die Eckpunkte der geplanten Steuerreform können Sie hier abrufen.

Der Gesetzesentwurf des BMF zur Steuerreform soll Anfang Mai 2015 mit einer mehrwöchigen Begutachtungsfrist vorliegen. Die Regierungsvorlage zur Steuerreform muss bis 16. Juni 2015 beschlossen werden, um noch den parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess vor der Sommerpause bis Ende Juli 2015 zu passieren.

Das Inkrafttreten der Steuerreform ist nach derzeitiger Information überwiegend für 2016 vorgesehen (abweichend davon: erhöhter Umsatzsteuersatz für Beherbergung iHv 13 % erst ab 1.4.2016; Kontenabfragemöglichkeit iZm Abgabeprüfungen rückwirkend ab 1.3.2015).

Die Kapitalertragssteuer soll generell auf 27,5 % angehoben werden, außer bei Sparbüchern und Girokonten bleibt der Steuersatz von 25 %.

Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilien (Immobilienertragssteuer) soll von 25 % auf 30 % angehoben werden.

Der Sachbezug für Firmen-Kfz mit einem Ausstoß von mehr als 120 g CO2 je Kilometer soll von 1,5 % der Anschaffungskosten auf 2 % erhöht werden.