Familienbeihilfe künftig ohne Antrag möglich

14. Februar 2015

„Geld ohne Formular“ heißt es künftig bei der Familienbeihilfe: Ab Mai 2015 soll es möglich sein, die Familienbeihilfe automatisch ohne Antrag zu bekommen, wenn anlässlich der Geburt alle erforderlichen Daten vorliegen.

Derzeit muss man beim Finanzamt einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe stellen. Künftig soll ein Abgleich etwa mit den Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister durchgeführt werden, um die Anspruchsvoraussetzungen zu überprüfen. Liegen alle Informationen vor, kann die Familienbeihilfe rasch und unkompliziert ausgezahlt werden.

Fehlen Daten, wie zum Beispiel die Kontonummer, auf die die Familienbeihilfe überwiesen werden soll, soll ein zielgerichtetes Informationsschreiben an die Eltern ergehen. Insgesamt sollen davon geschätzte 80.000 Familien pro Jahr profitieren.