Mitarbeiterentsendung nach Österreich, Entsendemeldungen und Zentrale Koordinationsstelle

11. März 2015

Seit 1.1.2015 gelten erweiterte Meldepflichten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Arbeitseinsätzen, die auch eine Dienstleistungserbringung an inländische Dienstleistungsempfänger betreffen können (Meldepflichten nach § 17 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz).

Weiters wird die Bestellung von „verantwortlichen Beauftragten“ nach § 9 Abs 2 und 3 Verwaltungsstrafgesetz, die eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung
im Zusammenhang mit der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte eines inländischen Unternehmens übernehmen (§ 7j AVRAG, § 28a AuslBG), nun erst nach schriftlicher Meldung an die Behörde (Zentralen Koordinationsstelle des BMF) rechtswirksam.

Mehr Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/betrugsbekaempfung/entsendung-zentrale-koordination/entsendemeldungen-zentrale-koordinationsstelle.html

Weiters möchten wir auf folgende ältere Informationen zur Mitarbeiterentsendung verweisen: