Adaptierungen des Pendlerrechners und Fristerstreckung

27. März 2014

Aufgrund der kritischen Fragen zum Pendlerrechner hat das BMF eine Expertengruppe eingesetzt, die Adaptierungen des Pendlerrechners vorgelegen und bis Sommer umsetzen soll.


Die Frist für Pendler zur Abgabe des Ausdrucks aus dem Pendlerrechners (Formulars L 34), um die Pendlerpauschale bzw den Pendlereuro in der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigen zu lassen, ist von 30. Juni 2014 auf 30. September 2014 verlängert worden.


All jene Pendler, die das Formular bereits abgegeben haben, von den Änderungen des Pendlerrechners jedoch profitieren würden, können die Erklärung erneut abgeben.


Ferner können die Pendlerpauschale und der Pendlereuro auch noch im Rahmen des Veranlagungsverfahrens geltend gemacht werden.


https://www.bmf.gv.at/top-themen/Pendlerrechner_Verbesserungen_geplant.html